A Bewertung der Liegenschaften in der Bilanz
Die Liegenschaften werden grundsätzlich zu den Gestehungskosten aktiviert; allfällige wertvermehrende Investitionen werden aktiviert, sofern entsprechende und nachhaltige Mieterhöhungen möglich sind. Die jährlichen Abschreibungen auf den Gestehungskosten werden jedoch nur soweit getätigt, als jene steuerlich auch sinnvoll sind.
Die Liegenschaften werden grundsätzlich zu den Gestehungskosten aktiviert; allfällige wertvermehrende Investitionen werden aktiviert, sofern entsprechende und nachhaltige Mieterhöhungen möglich sind. Die jährlichen Abschreibungen auf den Gestehungskosten werden jedoch nur soweit getätigt, als jene steuerlich auch sinnvoll sind.
Sollten die Liegenschaften jedoch gemäss diesen Grundsätzen höher bilanziert sein als die zu erwartenden Wiederverkaufswerte, so behält sich die Immo Vision Basel AG eine Sonderabschreibung vor.
B Verkehrswerte der Liegenschaften
Zur Ueberprüfung der Bilanzierung nach den Gestehungskosten und zur Berechnung des inneren Wertes der Aktien wird der Wert der Liegenschaften gemäss Verkehrswert festgelegt. Grundsätzlich erfolgt die Bewertung nach dem Ertragswert, was bedeutet, dass die - auf ein Jahr hochgerechneten - Sollnettomieten pro Liegenschaft kapitalisiert werden. Der dazu benötigte Kapitalisierungssatz wird - für jede Liegenschaft separat - in Einklang mit den einschlägigen Schätzungsregeln wie folgt festgelegt:
Ausgangspunkt ist der Satz für Althypotheken im 1. Rang. Dazu kommt ein Zuschlag abhängig von verschiedenen Kriterien wie zB Lage, Alter, Ausbaustandard, Gebäudezustand, Miethöhe, Verkäuflichkeit etc. Die aktuelle Inflation berücksichtigen wir ebenfalls, allerdings liegt der betreffende Zuschlagsteil in einem umgekehrten Verhältnis zur jeweiligen Inflationsrate.



