Die Immo Vision Basel AG versucht, die Verwaltungskosten möglichst
tief zu halten. Dies wird mit der Rechtsform einer Aktiengesellschaft
erleichtert, da im Vergleich zu Immobilienfonds gesetzliche und
behördliche Auflagen (Depotbank, Bankenaufsicht, Belehnungswerte, etc.)
entfallen.
Die Verwaltung unserer Liegenschaften wird von Fall zu Fall bestimmt; das Verwaltungshonorar ist erfolgsabhängig festgelegt.
Das gilt auch für die Entschädigung der Mitglieder des Verwaltungsrates, welche grundsätzlich abhängig ist vom Geschäftserfolg.



